Zahlungsplan

Aus Bauherrenwiki
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Der Zahlungsplan regelt als Teil des Bauvertrages wann welcher Teil der Vertragssumme an die Baufirma zu entrichten ist. In der Regel sind einzelne Zahlungen an die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte geknüpft. Somit soll der Zahlungsplan den Wertzuwachs des Objektes wiederspiegeln und darf den Bauherren nicht benachteiligen.

Der Bauherr soll folgendes beachten:

  • Die erste Rate wird oft gleich nach Abschluss der Bauvertrages verlangt.
  • Zum Abschluss der Rohbauphase sollte man im Regelfall max. 50% der Bausumme bezahlt haben.
  • Ist ein Gewerk abgeschlossen, wird eine Zahlungsrate unabhängig vom Stand der anderen Gewerke sofort fällig.
  • Die Reihenfolge der Raten im Bauvertrag ist oft nicht dieselbe, wie die entsprechenden Gewerke tatsächlich fertiggestellt werden.
  • Die offensichtlich nicht oder nur mangelhaft fertiggestellten Gewerke dürfen keine Zahlungsansprüche begründen.
  • Man soll sich das Zurückbehaltungsrecht bei erkennbaren Mängeln behalten.
  • Man soll unbedingt vereinbaren, mit welcher Rate die evtl. Gutschriften für Eigenleistungen verrechnet werden. Das sollte möglichst nicht die letzte Rate, sondern die jeweils nächste Rate sein.
  • Die Zahlung der letzten Rate soll man unbedingt an eine mangelfreie Abnahme knüpfen. Sie ist oft das einzige Druckmittel.