Baukörperplatzierung

Aus Bauherrenwiki
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Bei der Baukörperplatzierung bestimmt man wo auf dem Grundstück das Haus stehen soll. Das soll man sinnvollerweise zusammen mit dem Architekten vornehmen.

Die Grenzen der erlaubten Platzierung ergeben sich meist aus dem Bauplan. Das Baufenster zeichnet die Fläche, die das Haus nicht überschreiten darf. Es müssen auch gewisse Abstände zu Nachbargrundstücken und zur Straße eingehalten werden. Garagen und bestimmte Anbauten dürfen auch außerhalb des Baufensters gebaut werden.

Ist der Abstand zur Straße variabel, orientiert man sich am besten an den anderen Häusern in der Straße. Wenn die Garage später angebaut wird, ist es sinnvoll die künftige Breite genau zu planen, damit die Garage genau an die Grunsstücksgrenze gesetzt werden kann. Man kann sich z.B. auf die Breite einer bestimmten Fertiggarage festlegen, aber auch etwas Luft lassen für evtl. schiefe Hauswände.

Extrem wichtig ist auch, die vertikale Platzierung des Hauses genau zu überlegen. Die Gründung erfolgt in der Regel so, dass die fertige Fußbodenhöhe im Erdgeschoss ca. 30 cm über der Endausbauhöhe der Straße liegt. Dann reicht später eine Stufe als Hauseingangspodest. Weist das Gelände eine stärkere Neigung auf oder will man die Kellerfenster stärker nutzen, soll die Höhenlage des Hauses genauer geplant werden.

Die Baukörperplatzierung wird nach Vorgabe des Architekten durch den Vermesser anschließend in den Lageplan eingezeichnet.