Gerüste
Die Gerüste gehören wie der Bauzaun und Bautreppe zur arbeitsrechtlich notwendigen Absicherung der Baustelle. Auch die Aufstellung aller erforderlichen Baugerüste (draußen und drinnen) soll die Baufirma per Bauvertrag übernehmen.
Gerüste werden in der Regel aufgestellt, sobald die Baugrube verfüllt und verdichtet wurde. Sie werden abgebaut, sobald der Außenputz bzw. die Verklinkerung und die Dacharbeiten abgeschlossen sind.
Werden zwei Doppelhaushälften parallel gebaut, soll sich die Baufirma mit der Baufirma vom Nachbarn genau abstimmen, wie die Gerüste störungsfrei aufgestellt werden.
Aus der Sicht des Bauherren können die Gerüste kritisch sein, da sie oft den erforderlichen Hausanschluss an Strom/Wasser/Abwasser behindern. Die Hausanschlüsse liegen jedoch meist in der Verantwortung des Bauherren. Am besten klärt man im Bauvertrag, wann die Hausanschlüsse spätestens gelegt werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt soll die Baufirma dafür sorgen, dass die Gerüste weg sind oder auf eigene Kosten die erforderlichen Gerüstbrücken aufbauen.