Finanzierungssicherstellung
Durch eine Finanzierungssicherstellung sichert sich die Baufirma gegen die Zahlungsunfähigkeit des Bauherren ab. In der Regel verpflichtet sich dabei die finanzierende Bank, die Auszahlungen nur zu Gunsten der Baufirma auszuführen. Der Bauherr sollte den Text der Finanzierungssicherstellung am besten schon vor der Vertragsunterzeichnung zusammen mit der finanzierenden Bank prüfen. Je nach Gestaltung tritt der Bauherr die Auszahlungsansprüche so an die Baufirma ab, dass letztere komplett über den Kreditbetrag verfügen kann. Der Bauherr hat u.U. keine Möglichkeit, die Zahlungen aufzuhalten.
Bleibt das Geld infolge von Gutschriften oder Minderungen übrig, kann der Bauherr oft darüber nicht verfügen, solange die Finanzierungssicherstellung von der Baufirma nicht zurückgegeben wurde. Auch im Falle der Insolvenz der Baufirma muss die Finanzierungssicherstellung zurückgegeben werden, bevor eine andere Baufirma das Geld bekommen kann. In beiden Fällen gibt's akute Rechtsstreitsgefahr mit der Baufirma, daher sollte man die Gestaltung der Finanzierungssicherstellung vorab prüfen und aushandeln.