Gewährleistungsbürgschaft
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Bei einer Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet sich eine Bank oder eine Versicherung, die Gewährleistungsansprüche des Bauherren zu decken, wenn die Baufirma es nicht mehr leisten kann. Die Gewährleistungsbürgschaft ist eine wichtige Absicherung des Bauherren für die Zeit nach der Bauabnahme gegen Insolvenz der Baufirma. Die Gewährleistungsbürgschaft soll im Bauvertrag vereinbart werden.
Bei den Details einer solchen Vereinbarung soll geklärt werden:
- Über welchen Betrag (z.B. in Prozent von der Bausumme) und über welche Zeit gilt die Versicherung? Betragsmäßig gibt's in der Regel eine Beschränkung, die auch für den Preis einer Bürgschaft ausschlaggebend ist. Als Zeitraum wird in der Regel die gesetzlich Gewährleistungfrist von 5 Jahren vereinbart.
- Unter welchen Bedingungen gilt die Bürgschaft? Die Gewährleistungsbürgschaft soll möglichst bedingungslos sein und insb. nicht an irgendwelche Zahlungen geknüpft sein. Sie soll auch ohne Vorbehalt einer Klage oder Anrechnung von Forderungen sein.
- Welche Mängel deckt die Bürgschaft ab? Sie soll möglichst alle Mängel abdecken und nicht etwa nur solche, die nach der Bauabnahme entdeckt wurden. Jedoch lässt sich vermutlich kein Bürge darauf ein, auch die Abnahmemängel zu sichern.
- Wann sollen die Bürgschaftsurkunden überreicht werden? Sinnvoll ist die Abnahme von der Aushändigung der Urkunden abhängig zu machen.