Vermessung

Aus Bauherrenwiki
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Die Beauftragung von Vermessungsarbeiten liegt meist im Verantwortungsbereich des Bauherren. Ein Vermessungsbüro kann einfach über gelbe Seite gefunden werden. Es muss nicht unbedingt ein örtlicher Vermesser sein, jedoch einer aus dem betroffenen Bundesland.

Folgende Arbeiten soll ein Vermesser bei einem Neubau normalerweise durchführen:

  1. Ein Lageplan für den Baugesuch – Hierzu bestellt der Vermesser die Unterlagen vom Katasteramt, macht div. Aufnahmen auf dem Gelände, trägt verschiedene Rechte ein und überträgt später die Hauszeichnungen des Architekten in den Lageplan. Hier kann der Bauherr Geld sparen, wenn das Bauamt auf einen sog. amtlichen Lageplan verzichten kann. Ein amtlicher Lageplan wird streng nach der Kostenordnung berechnet (je nach der Länge der Umrissgrenze, Form des Grundstücks und der Besonderheiten, die einzutragen sind). Ein nicht amtlicher Lageplan (ein sog. Lageplan nach HOAI) erfüllt denselben Zweck und ist für ca. die Hälfte des Geldes zu haben. Einfach beim Bauamt und bei der Baufirma (oder beim Architekten) nachfragen, ob es ok ist.
  2. Grobabsteckung – Der Vermesser markiert auf dem Grundstück, wo die Baugrube gegraben werden soll. Er setzt auch einen Höhenbezugspunkt für die Baugrube, damit vom Tiefbauunternehmen die richtige Tiefe bestimmt werden kann. Diese Leistung wird vom Vermesser nach Arbeitsstunden berechnet. Es lohnt sich, die Angebote zu vergleichen.
  3. Feinabsteckung – Wenn die Baugrube fertig ist, markiert der Vermesser centimetergenau, wo der Baukörper stehen soll. Nach dieser Markierung wird die Bodenplatte gegossen. Kostenmäßig gilt offenbar dasselbe wie bei der Grobabsteckung.
  4. Gebäudeeinmessung – Wenn das Haus fertig ist, muss es für das Liegenschaftskataster eingemessen und dort eingetragen werden. Die Kosten hierfür sind geregelt und liegen z.B. bei Herstellungskosten des Hauses bis 300.000 EUR zur Zeit bei genau 750 EUR plus 80 EUR Auslagen.

Es bietet sich für den Bauherren an, alle Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flurnummer, Größe, Grenzlänge) und zum geplanten Haus (Normalherstellungskosten) zusammenzutragen und ein paar Festpreisangebote von den öffentlich bestellten Vermessern anzufordern (Komplettangebot).